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Zuletzt geändert: 28.9.2026

Beyer Development UG (haftungsbeschränkt) – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler der Mitbestellt-Plattform

Herausgeber

1. Bezugnahme auf Dienstleistungsvertrag

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler der Mitbestellt-Plattform ("Händler-AGB" oder "AGB") gelten nur in Verbindung mit einem vom Händler und Beyer Development unterzeichneten Dienstleistungsvertrag.

2. Änderungen

Beyer Development kann die AGB mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ändern und teilt dies dem Händler in Textform mit. Widerspricht der Händler nicht innerhalb der Frist in der in der Mitteilung genannten Weise, gilt dies als Zustimmung; die neue Version ersetzt die bisherige vollständig. Bei Widerspruch können beide Parteien den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen. Hierauf ist der Händler in der Änderungsmitteilung hinzuweisen. Frist und Zustimmungserfordernis gelten nicht, wenn (1) nach Vertragsschluss unvorhersehbare, unbeeinflussbare Änderungen eintreten (z. B. rechtlich zwingend durch Gesetz oder höchstrichterliche Rechtsprechung) und/oder (2) Lücken das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich stören und der Händler durch die Änderung nicht schlechter gestellt wird.

3. Mitbestellt-Plattformleistungen

3.1 Allgemein

Beyer Development stellt dem Händler die Mitbestellt-Plattformleistungen zur Verfügung, über die der Händler seine Artikel per Mitbestellt-Plattform den Kunden anbieten und zur Selbstauslieferung vermitteln kann. Der Händler nutzt die Plattformleistungen nur nach den Vorgaben des Vertrags.

3.2 Rolle von Beyer Development als Vermittler; Zahlungsabwicklung über Stripe

(i) Beyer Development ist ausschließlich technischer Vermittler zwischen Händler und Kunde. Verträge über den Erwerb von Artikeln kommen unmittelbar zwischen Händler und Kunde zustande; Beyer Development wird nicht Vertragspartei und erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des ZAG. Die dem Händler zustehenden Zahlungen (Verkaufspreise) nimmt Beyer Development weder entgegen noch verwaltet oder leitet es sie weiter; sie fließen über Stripe unmittelbar an den Händler. Die Beyer Development zustehende Servicegebühr wird hiervon getrennt unmittelbar als Anwendungsgebühr (Application Fee) über Stripe zugunsten von Beyer Development einbehalten.

(ii) Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über den Payment Service Provider Stripe Payments Europe, Limited bzw. deren verbundene Unternehmen ("Stripe") im Rahmen von Stripe Connect. Der Händler richtet einen eigenen Stripe-Connected-Account ein und schließt einen eigenen Vertrag mit Stripe (insbesondere Stripe Connected Account Agreement, Stripe Services Agreement). Er unterwirft sich den Stripe-Bedingungen und ist allein für seine Pflichten gegenüber Stripe verantwortlich (insbesondere Identifikation/KYC, Unterlagen). Beyer Development ist an der Beziehung zwischen Händler und Stripe nicht beteiligt und übernimmt hierfür keine Verantwortung.

(iii) Sämtliche Stripe-Gebühren – insbesondere Verarbeitungs-, Auszahlungs-, Rückbuchungs- (Chargeback-), Erstattungs- und Währungsumrechnungsgebühren sowie sonstige nach den Stripe-Konditionen anfallende Gebühren – werden unmittelbar vom Connected Account des Händlers einbehalten und sind allein vom Händler zu tragen. Sie bemessen sich am Gesamttransaktionsbetrag, also auch am Anteil, den Beyer Development als Plattform- bzw. Anwendungsgebühr ("Application Fee") über Stripe vereinnahmt; auch die hierauf entfallenden Stripe-Gebühren trägt der Händler. Maßgeblich sind allein die zwischen Händler und Stripe vereinbarten Konditionen.

(iv) Rückbuchungen, Zahlungsanfechtungen (Chargebacks), Stornierungen und Erstattungen belastet Stripe nach den zwischen Händler und Stripe vereinbarten Konditionen dem Connected Account des Händlers, unabhängig davon, ob der Händler den zugrunde liegenden Umstand zu vertreten hat. Beyer Development übernimmt oder erstattet diese Beträge nicht. Weist der Connected Account einen negativen Saldo auf, gleicht der Händler ihn gegenüber Stripe aus; Stripe kann ihn nach seinen Konditionen auch vom Bankkonto des Händlers einziehen. Zahlungsanfechtungen beantwortet der Händler selbst und fristgerecht über die von Stripe bereitgestellten Funktionen (insbesondere das Stripe Dashboard); die Folgen einer versäumten oder unzureichenden Antwort trägt der Händler. Gegenüber dem Kunden ist der Händler für Rückbuchungen, Chargebacks, Stornierungen und Erstattungen selbst verantwortlich. Eine bereits vereinnahmte Servicegebühr bleibt geschuldet, sofern der Händler den zur Rückbuchung führenden Umstand zu vertreten hat.

(v) Beyer Development darf Nachweise zu Identität und Geschäftstätigkeit des Händlers verlangen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere Geldwäsche- und Steuerrecht) erforderlich ist.

3.3 Mitbestellt-Händlertools

Beyer Development kann dem Händler Mitbestellt-Händlertools bereitstellen, die dieser nur im Zusammenhang mit den Mitbestellt-Plattformleistungen nutzen darf. Die Händlertools und alle daran bestehenden Rechte des geistigen Eigentums bleiben Eigentum von Beyer Development oder dessen Lizenzgebern; über die eingeräumte beschränkte Lizenz hinaus werden dem Händler keine Rechte an den Händlertools oder den darüber bereitgestellten Daten übertragen. Der Zugang besteht für die Laufzeit. Bei Verstößen gegen den Vertrag kann Beyer Development den Zugang nach Maßgabe von Ziffer 3.8 aussetzen; gesetzliche Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten bleiben unberührt.

3.4 Endgerät

Beyer Development stellt dem Händler während der Laufzeit ggf. ein für die Nutzung erforderliches mobiles Endgerät (z. B. Sunmi V2) bereit ("Endgerät"), das im Eigentum von Beyer Development verbleibt. Bei Verlust, Diebstahl, nicht rechtzeitiger Rückgabe oder Beschädigung über den normalen Verschleiß hinaus schuldet der Händler einen pauschalen Schadensersatz von EUR 150,00 ("Beschädigungsgebühr"). Der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens bleibt ihm vorbehalten.

Beyer Development kann das Bereitstellungsmodell ändern und den Händler stattdessen verpflichten, das erforderliche Endgerät auf eigene Kosten anzuschaffen; für eine solche Änderung gilt Ziffer 2 entsprechend.

Der Händler stellt sicher, dass das von Beyer Development bereitgestellte oder vom Händler selbst angeschaffte Endgerät während seiner Geschäftszeiten betriebsbereit und mit einer dauerhaften Internetverbindung (WLAN oder vergleichbar) verbunden ist.

3.5 Kontrolle über die Mitbestellt-Plattform

Beyer Development behält die alleinige Kontrolle über die Mitbestellt-Plattform, ihre Funktionalitäten und alle Elemente der Benutzererfahrung und -oberfläche, insbesondere Personalisierung, Anordnung und Reihung von Händlern, Kennzeichnungen, Suchfunktion sowie das Hinzufügen, Entfernen oder Ändern von Funktionalitäten.

3.6 Keine Servicegarantie

Beyer Development bemüht sich um hohe Verfügbarkeit der Mitbestellt-Plattform, schuldet aber keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit und garantiert nicht das Zustandekommen von Anfragen oder Bestellungen. Für internet- und kommunikationstypische Beschränkungen, Verzögerungen oder Ausfälle haftet Beyer Development nur nach Ziffer 13.

3.7 Grenzen der Verantwortlichkeit

Beyer Development ist nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Kunden verantwortlich und prüft oder bewertet Kunden nicht. Bei der Nutzung der Mitbestellt-Plattform kann der Händler mit Dritten in Kontakt kommen, die ein Risiko darstellen oder Schäden verursachen könnten; er trifft insoweit angemessene Sicherheitsvorkehrungen.

3.8 Aussetzung der Mitbestellt-Plattformleistungen

Beyer Development darf den Zugriff des Händlers auf die Mitbestellt-Plattform ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn:

(i) der Händler die Erforderliche Dokumentation nicht rechtzeitig übermittelt;

(ii) der Händler mit geschuldeten Beträgen in Verzug ist;

(iii) eine Markenangelegenheit aufgetreten ist;

(iv) der Händler den Vertrag verletzt hat; oder

(v) die Qualität der Leistungen des Händlers wiederholt oder erheblich unzureichend ist, insbesondere bei wiederholten berechtigten Kundenbeschwerden, anhaltend schlechten Bewertungen, einer auffälligen Zahl abgelehnter, verspäteter oder nicht ausgelieferter Bestellungen oder einer auffälligen Zahl von Erstattungen oder Zahlungsanfechtungen, oder der Connected Account des Händlers bei Stripe eingeschränkt oder geschlossen ist.

Über eine Sperrung informiert Beyer Development den Händler unter Angabe der Gründe spätestens zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform.

4. Pflichten des Händlers

4.1 Bereitstellung von Artikeln

Der Händler stellt Artikel über die Mitbestellt-Plattform während seiner normalen Geschäftszeiten bereit.

(i) Der Händler beachtet bei der Zubereitung, Bearbeitung und Lagerung aller Artikel stets das Geltende Recht, insbesondere alle Gesetze, Richtlinien und Vorschriften, die Zeit- und Temperaturkontrollen regeln und für die Lebensmittelhygiene und -sicherheit erforderlich sind.

(ii) Der Händler bestimmt alle Kriterien, die für Artikel gelten, und der Händler ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Artikel die entsprechenden Kriterien erfüllen, die dem Kunden in der Mitbestellt-Plattform angezeigt werden. Beyer Development behält sich nach alleinigem Ermessen das Recht vor, von der Mitbestellt-Plattform alle vom Händler zum Verkauf angebotenen Artikel zu entfernen, die aufgrund objektiver Kriterien ungeeignet für den Verkauf in der Mitbestellt-Plattform sind.

4.2 Artikelbestand und Verantwortlichkeiten

(i) Übergang der Verantwortlichkeit für Artikel.

Der Händler ist (wie in Ziffer 3.2 des Dienstleistungsvertrags ausführlich beschrieben) ausschließlich selbst für die Einhaltung aller anwendbaren Vorschriften verantwortlich. Der Händler bleibt für die Dauer des Liefervorgangs und bis zur Übergabe der Artikel an einen Kunden für die Artikel verantwortlich. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Händler damit einverstanden, dass die Auslieferungskräfte unter der Kontrolle des Händlers stehen und er auch für deren (soweit erforderlich) behördliche Genehmigungen und Vorgaben aller Art verantwortlich ist, selbst wenn das geschäftliche Handeln der Auslieferungskräfte nicht von den behördlichen Genehmigungen und Vorgaben des Händlers selbst abgedeckt sein sollte.

(ii) Bei Kundenreklamationen wegen Mangelhafter Artikel trägt der Händler die Erstattungskosten, soweit er die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat. Dies betrifft insbesondere:

Erstattungen an Kunden werden über die Erstattungsfunktionen des Payment Service Providers (insbesondere das Stripe Dashboard) abgewickelt. Der Händler bearbeitet berechtigte Erstattungsanfragen unverzüglich über diese Funktionen.

(iii) Verlangt ein Kunde nach erfolgter Abbuchung (Capture) die Stornierung, ist diese unmittelbar zwischen Händler und Kunde abzustimmen. Der Händler entscheidet, in welcher Höhe eine Stornierungsgebühr anfällt, und wickelt eine etwaige (Teil-)Erstattung über die Erstattungsfunktionen des Payment Service Providers ab. Beyer Development ist daran nicht beteiligt; eine bereits vereinnahmte Servicegebühr bleibt geschuldet.

Beyer Development darf im Einzelfall Kulanzleistungen an Kunden erbringen (z. B. Gutschriften oder Gutscheine), um die Kundenzufriedenheit zu wahren. Sind diese durch eine vom Händler zu vertretende Mangelhaftigkeit veranlasst, kann Beyer Development dem Händler die Kosten in Rechnung stellen.

Beyer Development kann zusätzlich Richtlinien für Rückerstattungen erlassen, die dem Händler mitgeteilt werden und analog zu Ziffer 2 wirksam werden.

4.3 Dokumentation

Der Händler stellt die von Beyer Development benötigte Dokumentation bereit (u. a. Gewerbeanmeldung, Ausweis, Nachweis der Eintragung, Steueridentifikationsnummer, USt.-Status, Gaststättenerlaubnis, Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nach Ziffer 14 und alle Rechnungsdaten) ("Erforderliche Dokumentation"). Beyer Development darf von diesen Unterlagen zu Dokumentationszwecken Ablichtungen anfertigen und speichern; Ablichtungen des Ausweises erfolgen nur mit Zustimmung des Ausweisinhabers und werden dauerhaft als Kopie gekennzeichnet. Er ist allein dafür verantwortlich, richtige Bankkontoinformationen bereitzustellen und aktuell zu halten.

4.4 Einschränkungen

Der Händler wird Folgendes weder tun noch Dritten erlauben:

(i) die Mitbestellt-Plattform oder damit verbundene Daten nutzen, um mit Beyer Development oder den Mitbestellt-Plattformleistungen zu konkurrieren;

(ii) Quellcode, Ideen oder Algorithmen der Mitbestellt-Plattform zurückentwickeln (Reverse Engineering), außer soweit das Geltende Recht solche Beschränkungen verbietet; oder

(iii) die Mitbestellt-Plattform zum unmittelbaren Nutzen eines Dritten bereitstellen, verleasen, verleihen, offenlegen oder sonst nutzen lassen (sofern nicht von Beyer Development genehmigt).

4.5 Alkohol

Der Verkauf und die Lieferung von alkoholischen Getränken über die Mitbestellt-Plattform ist nicht gestattet.

4.6 Steuer

Der Händler ist für die Richtigkeit seiner eigenen Steuererklärungen verantwortlich.

4.7 Menü- und Artikeldaten; Übernahme aus der Speisekarte

(i) Beyer Development richtet das Menü des Händlers in der Mitbestellt-Plattform ein und aktualisiert es, indem es die Daten aus der Speisekarte übernimmt, die der Händler hierfür übergibt. Als Text übernommen werden Artikelbezeichnungen, Beschreibungen, Preise, Kategorien und Auswahloptionen. Die Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe wird nicht als Text übernommen, sondern als Speisekarten-Ausschnitt eingebunden (Absatz (vi)). Mit jeder Übergabe einer Speisekarte zu diesem Zweck beauftragt der Händler Beyer Development mit der Übernahme und ermächtigt es, die darin enthaltenen Daten hierfür zu erfassen, zu speichern und zu nutzen. Das Menü wird ausschließlich auf diesem Weg eingerichtet und aktualisiert (Absatz (vii)).

(ii) Alleinige Grundlage der Übernahme ist die Speisekarte, die der Händler Beyer Development hierfür übergibt, nebst weiteren Unterlagen, die er ausdrücklich zu diesem Zweck bereitstellt. Beyer Development zieht keine anderen Quellen heran, insbesondere keine Darstellungen der Artikel des Händlers auf Plattformen Dritter.

(iii) Der Händler sichert zu und gewährleistet, dass er hinsichtlich der übergebenen Speisekarte und Unterlagen über alle erforderlichen Rechte verfügt und berechtigt ist, deren Erfassung, Übernahme, Speicherung und Nutzung durch Beyer Development im Rahmen dieses Vertrags zu gestatten, und dass hierdurch keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Datenbank- oder Markenrechte) verletzt werden.

(iv) Vor der Übernahme bestätigt der Händler mit seiner Unterschrift, dass die Speisekarte die offizielle, aktuelle Speisekarte des Restaurants ist, von ihm auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurde und die Allergene und Zusatzstoffe jedes Artikels vollständig und richtig ausweist; für die inhaltliche Richtigkeit der Artikeldaten, insbesondere der Allergen- und Zusatzstoffangaben (Ziffer 4.1 (ii)), bleibt allein der Händler verantwortlich. Beyer Development prüft vor der Freischaltung lediglich, ob die übernommenen Daten mit der Speisekarte übereinstimmen; eine Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtlichen Zulässigkeit der Speisekarte selbst schuldet Beyer Development nicht.

(v) Die Übernahme erfasst nicht notwendig alle Artikel der Speisekarte. Nicht übernommen werden ggf. folgende Artikel:

(a) alkoholhaltige Artikel (Ziffer 4.5);

(b) Artikel, die Fertigpackungen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 lit. e LMIV sind oder eine solche enthalten;

(c) Artikel, bei denen die Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Allergene und Zusatzstoffe auf der Speisekarte unvollständig erscheint;

(d) Artikel, deren Angaben auf der Speisekarte sich nicht eindeutig einem Eintrag zuordnen lassen oder sonst nicht auswertbar sind.

Beyer Development schuldet keine vollständige Übernahme der Speisekarte.

(vi) Zu jedem übernommenen Artikel bindet Beyer Development denjenigen Bereich der übergebenen Speisekarte, der dessen Eintrag zeigt, als unveränderte Bildkopie ein ("Speisekarten-Ausschnitt"), ebenso die Legenden der Speisekarte. Der Speisekarten-Ausschnitt gibt die Speisekarte in diesem Bereich so wieder, wie der Händler sie übergeben hat; Inhalt und Darstellung werden nicht verändert, übersetzt oder ergänzt. Speisekarten-Ausschnitte und Legenden werden Endnutzern in der Mitbestellt-App als Information über Allergene und Zusatzstoffe angezeigt. Der Händler stimmt dieser Verwendung zu; die Kennzeichnung ist die seiner Speisekarte.

(vii) Jede Änderung des Menüs – insbesondere von Rezepturen, Zutaten, Allergenen, Zusatzstoffen, Preisen oder des Artikelangebots – erfolgt, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, dadurch, dass der Händler Beyer Development eine neue, unterschriebene Speisekarte übergibt, die nach den Absätzen (i) bis (vi) übernommen wird. Einzelne Artikel und Auswahloptionen, die nicht mehr angeboten werden sollen, schaltet der Händler selbst in den Mitbestellt-Händlertools ab, sodass sie nicht mehr bestellt werden können; ebenso Artikel, deren Angaben nicht mehr zutreffen, unverzüglich und bis das Menü auf Grundlage einer neuen Speisekarte geändert ist.

5. Bewertungen

Kunden können nach Erhalt von Artikeln eine Bewertung und Kommentare zu ihrer Erfahrung abgeben ("Kunden-Feedback"). Beyer Development darf Kunden-Feedback nutzen, teilen und anzeigen und Inhalte bearbeiten oder entfernen, die anstößig sind, Personenbezogene Daten enthalten oder gegen geltendes Recht oder die Richtlinien von Beyer Development verstoßen.

6. Gebühren, Verkaufspreis von Artikeln und Steuern

6.1 Gebühren

(i) Gebührenstruktur.

Beyer Development finanziert die Plattformleistungen primär durch eine Servicegebühr, die es vom Endkunden erhebt. Höhe und Ausgestaltung legt Beyer Development nach eigenem Ermessen fest; sie können je nach Vertragsgebiet, Zeitraum, Bestellumfang oder sonstigen Faktoren variieren. Die Rechtsbeziehung hinsichtlich der Servicegebühr besteht ausschließlich zwischen Endkunde und Beyer Development und richtet sich nach den Nutzungsbedingungen für Endkunden.

(ii) Gebühren des Händlers.

Beyer Development erhebt vom Händler aktuell keine laufenden Provisionen oder Servicegebühren. Gebühren gegenüber dem Händler beschränken sich auf die Beschädigungsgebühr (Ziffer 3.4) sowie einzelfallbezogene Forderungen (z. B. Kulanzleistungen nach Ziffer 4.2 (ii) oder sonstige im Vertrag vereinbarte Beträge) (zusammen die "Gebühren").

(iii) Einführung zukünftiger Gebühren.

Beyer Development behält sich vor, künftig Gebühren gegenüber dem Händler einzuführen oder die Gebührenstruktur zu ändern. Jede Einführung neuer oder wesentliche Änderung bestehender Gebühren unterliegt dem Änderungsverfahren nach Ziffer 2 (fünfzehn (15) Tage Frist, Widerspruchsrecht).

(iv) Zahlungsbedingungen.

Alle Gebühren sind in Euro (EUR) zu zahlen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, binnen vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(v) Kosten und Aufwendungen.

Sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

(vi) Umsatzsteuer auf Gebühren.

Alle Gebühren verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Fällt Umsatzsteuer an, zahlt der Händler den entsprechenden Betrag zusätzlich und zeitgleich mit den Gebühren.

6.2 Verkaufspreis von Artikeln und Steuern

(i) Festlegung des Verkaufspreises.

Der Händler ist "Einzelhändler" bzw. "Verkäufer" aller Artikel und bestimmt für jeden Artikel den Preis vor Rabatten oder Werbeaktionen (der "Verkaufspreis"). Die vom Endkunden an Beyer Development zu zahlende Servicegebühr wird in der Mitbestellt-Plattform zusätzlich ausgewiesen.

(ii) Umsatzsteuer im Verkaufspreis.

Der Verkaufspreis enthält die anwendbare Umsatzsteuer. Der Händler ist allein dafür verantwortlich, sie zu bestimmen und in den angezeigten Verkaufspreis einzurechnen. Die vom Kunden gezahlte Umsatzsteuer fließt als Teil des Verkaufspreises über den Payment Service Provider unmittelbar an den Händler.

(iii) Steuerabführung.

Der Händler trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Abführung aller anfallenden Umsatzsteuer und ähnlicher Transaktionssteuern an die zuständige Steuerbehörde im Zusammenhang mit dem Verkauf von Artikeln.

7. Rechnungen

7.1 Rechnungen an Kunden

Der Händler ist gegenüber dem Kunden verpflichtet, im gesetzlich erforderlichen Umfang Belege oder Rechnungen für die über die Mitbestellt-Plattform verkauften Artikel auszustellen. Er erteilt Beyer Development das Mandat, diese in seinem Namen und Auftrag auszustellen und zu übermitteln, insbesondere elektronisch (z. B. per E-Mail, PDF oder über den Payment Service Provider). Die erforderlichen Daten (Firmierung, Anschrift, USt-IdNr., Steuernummer oder Hinweis auf Kleinunternehmerregelung) teilt der Händler Beyer Development mit und zeigt Änderungen unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) an.

7.2 Rechnungen an den Händler

Die Servicegebühr ist keine Forderung von Beyer Development gegen den Händler: Sie wird bei der Zahlungsabwicklung über den Payment Service Provider unmittelbar als Anwendungsgebühr (Application Fee) zugunsten von Beyer Development einbehalten und steht dem Händler zu keinem Zeitpunkt zu. Den Beleg über die Servicegebühr stellt Beyer Development dem Endkunden aus; die Rechtsbeziehung hierzu besteht ausschließlich zwischen Endkunde und Beyer Development (Ziffer 6.1 (i)).

Darüber hinaus kann Beyer Development dem Händler Gebühren und sonstige Forderungen in Rechnung stellen, insbesondere:

(i) die Beschädigungsgebühr (Ziffer 3.4);

(ii) Kulanzleistungen (Ziffer 4.2 (ii));

(iii) sonstige im Vertrag ausdrücklich vereinbarte Gebühren oder Forderungen.

Rechnungen stellt Beyer Development aus und macht sie dem Händler in Textform oder über die Mitbestellt-Händlertools zugänglich, regelmäßig (insbesondere wöchentlich oder monatlich) oder einzelfallbezogen. Sie sind binnen vierzehn (14) Tagen nach Ausstellung fällig. Beyer Development darf eigene Forderungen gegen Forderungen des Händlers aufrechnen.

Der Händler ist nur dann zur Aufrechnung gegen Forderungen von Beyer Development berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Händler nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.3 Format und Archivierung

Rechnungen und Belege werden ausschließlich elektronisch (insbesondere als PDF) ausgestellt, sofern das Geltende Recht nichts anderes vorschreibt; eine Papierform erfolgt nicht. Der Händler speichert und archiviert die in seinem Namen ausgestellten Rechnungen und Belege nach geltendem Recht und stellt für die davon erfassten Beträge keine eigenen Rechnungen aus.

7.4 Einspruchsfrist

Der Händler kann Rechnungen und Belege, die Beyer Development in seinem Namen ausgestellt hat, innerhalb von sieben (7) Tagen ab Ausstellungsdatum bestreiten. Erfolgt kein Bestreiten, gelten sie als bestätigt.

8. Einschränkungen

8.1 Änderung des Lieferradius

Beyer Development darf den Lieferradius des Händlers nach billigem Ermessen ändern, etwa um die Quote nicht ausgeführter Bestellungen zu verringern.

8.2 Vorübergehende Nutzungsbeschränkung

Ist der Händler nicht verfügbar, stellt er sein Angebot in der Mitbestellt-Plattform offline, bis er wieder verfügbar ist. Bleibt er angemeldet, ohne Artikel anbieten zu wollen, führt dies zu nicht angenommenen Bestellungen. Lässt die Nutzung der Mitbestellt-Händlertools darauf schließen, dass der Händler online, aber nicht verfügbar ist, kann er automatisch ausgeloggt und sein Angebot offline gestellt werden. Er kann sich sofort wieder einloggen, sobald er verfügbar ist.

8.3 Angebotsbeschränkungen

Über die Mitbestellt-Plattform dürfen ausschließlich Lebensmittel (Speisen und Getränke) angeboten werden; sonstige Produkte und Waren sind unzulässig. Verboten sind insbesondere: Personen oder Tiere, illegale Gegenstände, zerbrechliche oder gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen, Sprengstoffe, entzündliche Stoffe), gestohlene Güter oder Gegenstände, für deren Angebot der Händler keine Bewilligung hat. Beyer Development darf weitere Artikel vom Handel über die Mitbestellt-Plattform ausschließen.

9. Marken

Jede Partei gewährt der anderen für die Laufzeit eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung ihrer Marken, soweit zur Durchführung des Vertrags erforderlich. Die Nutzung erfolgt nur in der von der Rechteinhaberin vorgegebenen oder genehmigten Form; jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung. Beyer Development darf die Marken des Händlers ohne gesonderte Zustimmung zur Darstellung der Artikel in der Mitbestellt-Plattform verwenden. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben der Rechteinhaberin vorbehalten; der Händler wird keine Marke von Beyer Development anmelden, als eigene beanspruchen oder eine verwechslungsfähig ähnliche Marke nutzen und stellt sicher, dass auch seine Auslieferungskräfte dies nicht tun.

10. Vermarktungs- und Werbetätigkeiten

10.1 Vermarktung

Beyer Development kann die Artikel des Händlers über verschiedene Kanäle bewerben (u. a. Social Media, Websites, Werbeanzeigen). Von Beyer Development oder in dessen Auftrag erstellte Werbematerialien ("Mitbestellt-Werbematerialien") sind und bleiben einschließlich aller Rechte des geistigen Eigentums alleiniges Eigentum von Beyer Development. Stellt der Händler eigene Materialien ("Werbematerialien des Händlers") bereit, gewährt er Beyer Development hieran für die Laufzeit ein nicht ausschließliches, gebührenfreies, weltweites Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Anpassung und Anzeige in Verbindung mit seinen Artikeln, mit allen Mitteln und Medien, soweit nach Geltendem Recht zulässig.

10.2 Keine zusätzlichen Beträge

Beyer Development kann durch Werbung und Vermarktung neue Händler gewinnen und die Nutzerzahl erhöhen. Hieraus stehen dem Händler keine zusätzlichen Vergütungs- oder Beteiligungsansprüche zu.

10.3 Rangfolge

Beyer Development kann Parameter verwenden, um zu bestimmen, wie prominent Händler in der Mitbestellt-Plattform erscheinen; sie dienen der Optimierung der Marktplatzerfahrung für alle Nutzer (die "Parameter"). Hauptparameter sind u. a.: Dauer der bisherigen Verfügbarkeit des Angebots, Kundenpräferenzen (z. B. frühere Bestellungen, Suchen, Klicks), Artikelangebot, kontextbezogene Faktoren (z. B. Tageszeit, Wochentag), frühere Bestellerfahrungen (z. B. Feedback, Bestellannahme, Vorbereitungszeit), Verfügbarkeit, Preisgestaltung, Rentabilität (für Beyer Development), Warenkorbgröße, geschätzte Lieferzeit und Lieferzone. Sie werden bei der Anzeige von Händlern berücksichtigt, auch bei Suchanfragen und im Home-Feed. Der Händler kann seine Prominenz durch positives Kundenfeedback beeinflussen. Beyer Development informiert fünfzehn (15) Tage im Voraus über wichtige Änderungen der Parameter.

11. Vertrauliche Informationen; Personenbezogene Daten; Feedback

11.1 Definition

Die empfangende Partei nutzt Vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei nur zur Erfüllung dieses Vertrags und legt sie nur gegenüber Vertretern offen, die sie kennen müssen und vorab an mindestens ebenso strenge Geheimhaltungspflichten gebunden sind; für Verstöße ihrer Vertreter haftet sie. Urheberrechts- und Eigentumshinweise dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Das Verbot gilt nicht, soweit (i) die offenlegende Partei zugestimmt hat oder (ii) eine Offenlegung von Rechts wegen oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung erforderlich ist; in diesem Fall informiert die empfangende Partei vorab (soweit zulässig) und unterstützt angemessen bei der Erwirkung von Schutzmaßnahmen. Nach Vertragsende übergibt oder vernichtet die empfangende Partei auf Verlangen alle Materialien mit Vertraulichen Informationen samt Kopien. Vertrauliche Informationen werden im Ist-Zustand ohne Zusicherung ihrer Vollständigkeit oder Richtigkeit bereitgestellt.

11.2 Datenschutz

Der Händler nutzt ihm von Beyer Development bereitgestellte Personenbezogene Daten ausschließlich zur Bereitstellung von Artikeln gemäß diesem Vertrag und nur mithilfe der Mitbestellt-Händlertools; er darf sie nicht kopieren, speichern, aus den Händlertools entfernen oder sonst verarbeiten, soweit nicht zwingendes Geltendes Recht dies vorschreibt. Eine Weitergabe an seine Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und Auslieferungskräfte ist nur zu diesem Zweck zulässig; für deren Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist der Händler verantwortlich. Jede Partei ist eigenständig Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, legt Zwecke und Mittel ihrer Verarbeitung selbst fest, ist selbst für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich (einschließlich Information der betroffenen Personen, Ermöglichung ihrer Rechtsausübung und ggf. Einholung erforderlicher Einwilligungen) und nutzt die Daten nur für die vereinbarten Zwecke. Bei Übermittlungen aus EWR, Vereinigtem Königreich oder Schweiz in ein Drittland benachrichtigt der Händler Beyer Development und schließt die Standardvertragsklauseln ("SCC") ab.

11.3 Aggregierte Daten

Beyer Development darf aggregierte, anonymisierte Daten zu Transaktionen des Händlers ("Aggregierte Daten") zu kommerziellen Zwecken nutzen und mit Geschäftspartnern teilen.

11.4 Offenlegung Dritter

Beyer Development darf die Kontaktinformationen des Händlers (u. a. Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) mit Dritten teilen, die für die Einführung des Händlers in die Mitbestellt-Plattform erforderlich sind, etwa Logistik-/Lieferdienstanbieter (z. B. für Endgeräte) sowie Fotodienste.

11.5 Zugangsdaten

Der Händler ist für die Integrität seiner Zugangsdaten verantwortlich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Da die Anmeldung über einen an die E-Mail-Adresse des Händlers gesendeten Anmeldelink erfolgt, ist der Händler für die Absicherung des für den Zugang genutzten E-Mail-Kontos verantwortlich; die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) wird dringend empfohlen.

11.6 Einschränkung der Datenerkennung

Der Händler wird die im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Daten, insbesondere Personenbezogene Daten, nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammenführen und nicht zur Re-Identifizierung, zielgerichteten Vermarktung, Analyse oder ähnlichen Zwecken nutzen.

11.7 Feedback

Stellt der Händler Beyer Development Feedback, Vorschläge oder Ideen zu deren Produkten und Diensten bereit ("Feedback"), gewährt er ein unbefristetes, weltweites, gebührenfreies und unterlizenzierbares Nutzungs- und Verwertungsrecht.

11.8 Zugang zu Daten

Der Händler hat über die Mitbestellt-Händlertools Zugang zu Onboarding-, Betriebs- und Finanzdaten sowie Kunden-Feedback und verliert diesen nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags. Beyer Development nutzt diese Daten für die in der Datenschutzerklärung (https://api.mitbestellt.de/DSE) beschriebenen sowie für kommerzielle Zwecke, soweit dieser Vertrag es nicht untersagt, und darf sie im dort beschriebenen Umfang an Dienstleister sowie – als Aggregierte Daten – an ausgewählte Partner weitergeben ("Partner Sharing"); innerhalb der Aggregierten Daten sind die Daten des Händlers nicht individuell identifizierbar. Im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und zur Verteidigung von Rechtsansprüchen darf Beyer Development Händlerdaten auch nach Vertragsende speichern und nutzen; Aggregierte Daten zeitlich unbegrenzt. Soweit die Daten als Personenbezogene Daten des Händlers gelten, geht die Datenschutzerklärung im Konfliktfall vor.

12. Freistellung von Ansprüchen

12.1 Freistellung

Die Parteien sind verpflichtet, einander von Ansprüchen Dritter, die auf der Verletzung von Rechten Dritter basieren, umfassend freizustellen. Diejenige Partei, die die Rechte Dritter verletzt hat (die "Entschädigende Partei") wird die Verletzung unverzüglich einstellen und die andere Partei, ihre verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Hilfspersonen und Bevollmächtigten (die "Zu Entschädigende Partei") von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtskosten) (zusammen die "Schäden"), die in der Folge der Geltendmachung der Ansprüche Dritter entstehen, freistellen und die Zu Entschädigende Partei - unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 12.3 dieser AGB - schadlos halten.

12.2 Rechtsverteidigung

Der Zu Entschädigenden Partei steht es frei, (1) sich gegen die Ansprüche Dritter selbst gerichtlich und/oder außergerichtlich zu verteidigen, wobei die Entschädigende Partei der Zu Entschädigenden Partei die Kosten dafür - unter Beachtung der Bestimmungen in Ziffer 12.3 dieser AGB - ersetzen wird, oder (2) die Entschädigende Partei aufzufordern, die Rechtsverteidigung auf eigene Kosten zu übernehmen.

12.3 Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Ansprüche der Zu Entschädigenden Partei gegen die Entschädigende Partei sind, dass

(i) die Zu Entschädigende Partei die Entschädigende Partei unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten schriftlich verständigt; und

(ii) im Fall von Alternative (2) der vorstehenden Ziffer 12.2 die Zu Entschädigende Partei der Entschädigenden Partei die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlassen hat. Soweit die Zu Entschädigende Partei der Entschädigenden Partei die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat sie ihr stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit der Zu Entschädigenden Partei zu agieren.

12.4 Unterstützung und Verjährung

Die Parteien werden sich gegenseitig bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung in angemessenem Umfang unterstützen. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Die Verjährung des Freistellungsanspruchs entspricht der Verjährung von Rechtsmängelgewährleistungsansprüchen.

12.5 Spezifische Freistellungspflichten des Händlers

Der Händler ist - wenn die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen - im Rahmen dieser Freistellungsregelung insbesondere dann verpflichtet, Beyer Development und die auf Seiten von Beyer Development sonst Zu Entschädigenden Parteien freizustellen, wenn sich etwaige Ansprüche Dritter auf Folgendem basieren:

(A) einem Verstoß oder angeblichen Verstoß des Händlers gegen die in Ziffer 3 des Dienstleistungsvertrages gemachten Zusicherungen;

(B) dem Umstand, dass der Händler die Personenbezogenen Daten aus den Mitbestellt-Händlertools kopiert, speichert, vorhält, entfernt oder auf sonstige Weise verarbeitet, außer soweit es gemäß Ziffer 11.2 dieser AGB gestattet ist;

(C) der Bereitstellung mangelhafter Artikel, Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften (einschließlich der Allergenkennzeichnung gemäß LMIV/LMIDV und der Kenntlichmachung von Zusatzstoffen) oder Ansprüchen von Kunden im Zusammenhang mit Artikeln, die vom Händler oder dessen Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern oder Auslieferungskräften über die Mitbestellt-Plattform verkauft wurden;

(D) einem Verstoß gegen die Zusicherungen des Händlers nach Ziffer 4.7 (iii), insbesondere Ansprüchen Dritter aus der Erfassung, der Übernahme oder der Nutzung von Menü- und Artikeldaten aus der vom Händler übergebenen Speisekarte.

13. Haftungsbeschränkung

13.1

Beyer Development haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Beyer Development liegen.

13.2

Beyer Development haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Mitbestellt-Händlertools durch den Händler und/oder dessen Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer oder Auslieferungskräfte zurückzuführen sind.

13.3

Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet Beyer Development nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch Beyer Development verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (sog. Kardinalpflicht) oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von Beyer Development arglistig verschwiegen wurde. Eine "Kardinalpflicht" im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von Beyer Development, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen Beyer Development und dem Händler erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertraut.

13.4

Im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von Beyer Development auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

13.5

Eine weitergehende Haftung von Beyer Development ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz oder im Falle der Übernahme einer Garantie bleibt von diesem Vertrag unberührt.

14. Versicherung (Betriebshaftpflicht)

Während der Laufzeit und für ein (1) Jahr danach wird jede Partei eine Betriebshaftpflichtversicherung führen und, sofern gesetzlich vorgeschrieben, eine Arbeitsunfallversicherung. Die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung betragen mindestens 1.000.000 EUR als kombinierte Einzeldeckungssumme je Schadensfall für Personenschäden, Tod und Sachschäden und 2.000.000 EUR insgesamt. Alle Policen werden von renommierten Versicherungsgesellschaften, die nach Geltendem Recht ordnungsgemäß zugelassen sind, erstellt. Der Händler darf seine Versicherung nicht ohne vorherige schriftliche Mitteilung an Beyer Development mit einer Frist von dreißig (30) Tagen beenden oder wesentlich mindern. Auf Anfrage einer Partei stellt die andere Partei Nachweise für die hierin vorgesehene Versicherung bereit. In keinem Fall werden die Deckungssummen einer Versicherung als Beschränkung der Haftung einer Partei gemäß diesem Vertrag betrachtet.

15. Moderation von Inhalten

Beyer Development kann die vom Händler bereitgestellten Informationen prüfen und Inhalte ausschließen oder entfernen, die mit der Art der Dienste, den Darstellungspraktiken, dem Vertrag, den Community-Richtlinien oder geltendem Recht unvereinbar sind. Ihre Praktiken zur Inhaltemoderation, das Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte sowie ihre Kontaktstellen nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) veröffentlicht Beyer Development unter https://api.mitbestellt.de/DSA.

16. Internes Reklamationssystem

Anliegen oder Beschwerden zu den Mitbestellt-Plattformleistungen oder dieser AGB – insbesondere zur Inhaltemoderation oder zur Sperrung von Plattformleistungen – kann der Händler jederzeit kostenlos und elektronisch unter andreas@beyer-development.com richten. Beyer Development informiert unverzüglich über das Ergebnis.

17. Allgemein

17.1 Verzichtserklärung

Setzt eine Partei eine Bestimmung dieses Vertrags nicht oder verzögert durch oder übt sie ein daraus folgendes Recht nicht aus, liegt darin kein Verzicht; sie kann die Bestimmung oder das Recht weiterhin durchsetzen bzw. ausüben.

17.2 Änderung

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien (ggf. elektronisch) unterzeichnet werden.

17.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

17.4 Ereignis höherer Gewalt

Der Verzug oder die Nichterfüllung dieses Vertrags durch eine Partei wird entschuldigt, wenn und soweit der Verzug oder die Nichterfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird. Die betroffene Partei wird die andere Partei umgehend benachrichtigen, sobald sie feststellt, dass höhere Gewalt aufgetreten ist oder wahrscheinlich auftreten wird, und wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die daraus resultierende Verzögerung oder Beeinträchtigung der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag weitestgehend einzugrenzen.

17.5 Abtretung

Der Händler darf diesen Vertrag oder Rechte und Pflichten hieraus nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Beyer Development übertragen. Beyer Development darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen, einen Rechtsnachfolger oder ein die Mitbestellt-Plattformleistungen übernehmendes Unternehmen übertragen; sie informiert den Händler hierüber rechtzeitig in Textform, und der Händler kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung kündigen. Im Übrigen ist dieser Vertrag für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger verbindlich.

17.6 Verhältnis zwischen den Parteien

Dieser Vertrag ist kein Arbeitsvertrag und begründet kein Arbeitsverhältnis – auch nicht aus Sicht des Arbeits-, Steuer- oder Sozialversicherungsrechts – zwischen Beyer Development und dem Händler (einschließlich seiner Angestellten, Hilfspersonen und Beauftragten) oder einer Auslieferungskraft. Es besteht auch kein Gemeinschaftsunternehmen, keine Gesellschaft und kein Vertretungsverhältnis; keine Partei darf ohne gesondertes, von der anderen Partei unterzeichnetes Schriftstück Verträge in deren Namen schließen, sie rechtlich binden oder Verbindlichkeiten für sie eingehen. Jede Partei ist allein für ihre Mitarbeiter, Hilfspersonen und Auftragnehmer verantwortlich. Die Parteien handeln ausschließlich als unabhängige Auftragnehmer.

17.7 Mitteilung

Mitteilungen erfolgen an die im Dienstleistungsvertrag genannte Adresse der jeweiligen Partei und gelten als zugestellt bei persönlicher Übergabe, drei (3) Tage nach Postversand oder mit Versand per E-Mail an den benannten Empfänger.

18. Auslieferung durch den Händler

Die folgenden Besonderen Bedingungen regeln die Auslieferung von Artikeln durch den Händler über die Mitbestellt-Plattform.

Bei der Auslieferung durch den Händler erfolgt die Lieferung von Artikeln in Verantwortung des Händlers durch dessen Auslieferungskräfte. Auf Basis des Vertrags und abhängig von der Vornahme etwaiger weiterer Verifizierungsschritte werden die Mitbestellt-Händlertools dem Händler zur Verfügung gestellt, damit er (a) auf die Mitbestellt-Plattformleistungen zugreifen und (b) die Lieferung seiner Artikel mithilfe der Auslieferungskräfte ausführen kann. Beyer Development bietet keine eigenen Lieferdienste an.

19. Lieferbedingungen

19.1 Bereitstellung von Lieferdiensten

Beyer Development stellt dem Händler über die Mitbestellt-Händlertools die für die Lieferung erforderlichen Kundeninformationen bereit (insbesondere Lieferort sowie Name und Telefonnummer des Kunden). Umgekehrt stellt die Mitbestellt-Plattform dem Kunden bestimmte Händlerinformationen (u. a. Name, Adresse und Telefonnummer) unmittelbar zur Einsicht bereit, damit Händler und Kunde die Bestellung und Lieferung abstimmen können. Der Händler und seine Auslieferungskräfte nutzen diese Personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung der Lieferung. Der Händler ist allein für die Lieferung verantwortlich und stellt die erforderliche Ausrüstung auf eigene Kosten.

19.2 Beziehung des Händlers mit Kunden

Beyer Development ist nicht verantwortlich oder haftbar für Handlungen oder Unterlassungen von Kunden im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Händlers, der Auslieferungskräfte oder einer Transportmethode. Jede Auslieferungskraft trägt die alleinige Verantwortung für Verpflichtungen gegenüber Händler, Kunden und Dritten aus der Erbringung ihrer Lieferdienste. Händler und Auslieferungskräfte treffen in Bezug auf Handlungen Dritter selbst angemessene Vorsichtsmaßnahmen (einschließlich einer dem Geltenden Recht entsprechenden Versicherung). Beyer Development darf Kontakt- und Versicherungsinformationen des Händlers oder einer Auslieferungskraft auf angemessene Aufforderung eines Kunden (z. B. bei einem Unfall) an diesen weitergeben.

19.3 Beziehung des Händlers mit Beyer Development

Zwischen Beyer Development und dem Händler besteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung, in der der Händler jederzeit unabhängig und eigenständig bleibt. Beyer Development erteilt weder dem Händler noch dessen Auslieferungskräften Weisungen – insbesondere nicht zum Betrieb des Unternehmens, zur Erbringung der Lieferdienste oder zu den Transportmethoden – und übt keine Kontrolle aus; Händler und Auslieferungskräfte bestimmen allein, wann, wo und wie lange sie die Mitbestellt-Plattformleistungen nutzen. Der Händler und seine Auslieferungskräfte bringen keine Namen, Logos oder Farben von Beyer Development oder verbundenen Unternehmen auf Transportmethoden oder Kleidung an, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Händler betreibt sein Unternehmen und weist seine Auslieferungskräfte nach eigenem Ermessen an; insbesondere darf er jederzeit Lieferdienste für seine bestehenden Kunden erbringen und andere Softwareanwendungsdienste nutzen.

19.4 Beziehung des Händlers mit Auslieferungskräften

Der Händler übt die alleinige Kontrolle über seine Auslieferungskräfte aus, trägt die alleinige Verantwortung für alle Verpflichtungen ihnen gegenüber und hält das gesamte für diese Beziehung geltende Recht (einschließlich Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht) sowie die beste Industriepraxis zu Arbeitsbedingungen und Vergütung ein. Unbeschadet etwaiger Rückgriffsrechte bleibt er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stets für Handlungen und Unterlassungen der Auslieferungskräfte gegenüber Kunden und Beyer Development verantwortlich und haftbar.

20. Auslieferungskräfte und Transportmethoden

20.1 Anforderungen an die Auslieferungskräfte

Der Händler stellt sicher, dass jede Auslieferungskraft über alle für die Lieferdienste erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Lizenzen und Registrierungen (z. B. Führerschein) verfügt und die Lieferdienste professionell und sorgfältig erbringt. Beyer Development ist berechtigt, den Zugang des Händlers zu den Mitbestellt-Plattformleistungen einzuschränken oder vom Händler zu verlangen, eine Auslieferungskraft nicht mehr einzusetzen, wenn diese Anforderungen in nicht unerheblichem Maße nicht erfüllt werden.

20.2 Anforderungen an die Transportmethoden

Der Händler stellt sicher, dass jede Transportmethode jederzeit – sofern sie ein Fahrzeug ist – als Lieferfahrzeug im Vertragsgebiet zugelassen ist, sich rechtmäßig in seinem Besitz befindet, für die Lieferdienste geeignet ist und sich in einem verkehrssicheren, gewarteten sowie sauberen und hygienischen Zustand befindet.

20.3 Steuern

Der Händler erfüllt alle steuerlichen Meldepflichten im Zusammenhang mit den Lieferdiensten und den Mitbestellt-Plattformleistungen, berechnet und überweist alle Steuerverbindlichkeiten gemäß dem Geltenden Recht und stellt Beyer Development alle relevanten Steuerinformationen bereit (einschließlich einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit nach Geltendem Recht erforderlich). Händler und Auslieferungskräfte sind für die Steuern auf ihr eigenes Einkommen aus den Lieferdiensten selbst verantwortlich.

21. Versicherung der Lieferdienste

Der Händler unterhält auf eigene Kosten ab Vertragsbeginn und während der Laufzeit alle nach geltendem Recht für die Lieferdienste erforderlichen Pflichtversicherungen, insbesondere die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für alle eingesetzten Fahrzeuge sowie – soweit vorgeschrieben – eine Arbeitgeberhaftpflicht- bzw. Arbeitsunfallversicherung. Der Händler informiert seinen Versicherer über die Nutzung der Fahrzeuge für Lieferdienste und weist den Versicherungsschutz auf Anfrage von Beyer Development nach.

22. Zusicherungen und Gewährleistungen

Die Zusicherung und Gewährleistung des Händlers bezüglich der Einhaltung des gesamten Geltenden Rechts bei der Erfüllung des Vertrags (gemäß Ziffer 3.1 des Dienstleistungsvertrags) umfasst die Führung und Einhaltung aller Bewilligungen, Lizenzen, Registrierungen und sonstiger behördlicher Genehmigungen, die erforderlich sind, um

(i) Lieferdienste mit den Transportmethoden gemäß diesem Vertrag und

(ii) Lieferdienste an Dritte im Vertragsgebiet allgemein zu erbringen.

23. Steuerfreistellung

Der Händler muss im Rahmen dieses Vertrags alle seine Verpflichtungen gemäß den Steuer- und Sozialversicherungsgesetzen erfüllen. Der Händler entschädigt Beyer Development für alle steuerlichen Verbindlichkeiten, Abgaben, Erhebungen, Forderungen und Strafen, die gegen den Händler oder Beyer Development infolge der Nichterfüllung der Steuerpflichten durch den Händler verhängt werden können. Zusätzlich stellt der Händler Beyer Development und seine verbundenen Unternehmen von allen Steuern und Abgaben frei, einschließlich Steuern, Gehälter oder sonstigen Abgaben (einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge oder Arbeitnehmerversicherungsbeiträge), die sich ergeben, wenn die in diesem Vertrag vorgesehene Beziehung entgegen der Absicht und dem Verständnis der Parteien von einer Steuer- oder Sozialversicherungsbehörde für einen Arbeitsvertrag zwischen Beyer Development und dem Händler (und/oder ihren Arbeitnehmern, Hilfspersonen und Beauftragten) oder zwischen Beyer Development und einer Auslieferungskraft gehalten werden sollte.

24. Verhältnis der Parteien

24.1

Der Händler ist nicht befugt, Beyer Development rechtlich zu vertreten, gibt sich nicht als Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfe, Hilfsperson oder Vertreter von Beyer Development oder verbundener Unternehmen aus und stellt sicher, dass auch keine Auslieferungskraft dies tut. Sollten der Händler (und/oder seine Arbeitnehmer, Hilfspersonen und Beauftragten) oder eine Auslieferungskraft gleichwohl kraft Gesetzes oder anderweitig als Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfe, Hilfsperson oder Vertreter von Beyer Development angesehen werden, stellt der Händler Beyer Development von allen hierauf gestützten Ansprüchen von Personen, Unternehmen, Regulierungsstellen oder Behörden frei, verteidigt Beyer Development (nach dessen Wahl) dagegen und hält Beyer Development diesbezüglich schadlos.

24.2

Der Händler erkennt ausdrücklich an und erklärt, dass er, indem er diesem Vertrag zustimmt, beabsichtigt, nicht nur gelegentlich Lieferdienste zu erbringen, und demnach wird Beyer Development den Händler und die Auslieferungskräfte gemäß allen geltenden Umsatzsteuer-Gesetzen und der Gesetzgebung zu indirekten Steuern als steuerpflichtige Personen ansehen.

Anlage A - Definitionen

Die nachfolgenden Begriffe haben die entsprechenden unten angegebenen Bedeutungen:

„Allergene" bedeutet im Falle nicht vorverpackter Lebensmittel die gemäß LMIDV zu kennzeichnenden Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe. Im Falle von vorverpackten Lebensmitteln bedeutet „Allergene" die gemäß LMIV zu kennzeichnenden Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen.

„Artikel" bedeutet Lebensmittel (Speisen und Getränke), die dem Kunden vom Händler über die Mitbestellt-Plattform zur Verfügung gestellt werden. Andere Produkte dürfen nicht über die Mitbestellt-Plattform angeboten werden.

„Auslieferungskräfte" bedeutet die vom Händler im Rahmen seiner Lieferdienste eingesetzten Personen, die Artikel an Kunden ausliefern, einschließlich angestellter Mitarbeiter und selbstständiger Subunternehmer des Händlers.

„Beyer Development" bezeichnet die Beyer Development UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Nauen, Geschäftsanschrift Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 36746 P.

„Community-Richtlinien" bedeutet die jeweils gültigen Community-Richtlinien von Beyer Development, abrufbar unter https://api.mitbestellt.de/CMR.

„Ereignis höherer Gewalt" bedeutet Ereignisse außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei, wie unter anderem Regierungsbeschlüsse oder -beschränkungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Arbeitsniederlegung oder sonstige Arbeitsstörungen, Krieg, Terror, Sabotage sowie Ausfälle von Internet- oder Telekommunikationsinfrastruktur.

„Feedback" bedeutet vom Händler bereitgestellte Vorschläge, Kommentare, Ideen oder Konzepte zu den Produkten und Services von Beyer Development.

„Geltendes Recht" bedeutet alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Verfügungen, Bestimmungen und Gesetzbücher (wie unter anderem alle geltenden Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre) und alle für die Tätigkeiten des Händlers relevanten lebensmittelrechtlichen und verpackungsrechtlichen Vorschriften.

„Händler" bedeutet die Partei, die den Vertrag mit Beyer Development abgeschlossen hat.

„Kriterien" bedeutet alle Qualitäts-, Portions-, Größen-, Inhalts-, Allergen-, Zusatzstoff-, Herkunfts- oder Nährwertangaben oder Richtlinien und Vorschriften, die für die Angemessenheit der Artikel gelten.

„Kunde" bedeutet ein Kunde des Händlers.

„Mangelhafter Artikel" bedeutet ein Artikel, der die Kriterien oder Standards nach dem Geltenden Recht nicht erfüllt.

„Marken" bedeutet die Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Urheberrechte, Logos, Slogans und sonstigen Kennzeichen und Zeichen der jeweiligen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen.

Eine „Markenangelegenheit" ist ein Ereignis, das nach vernünftigem Ermessen von Beyer Development die Vertragserfüllung durch den Händler gefährdet oder das Geschäft oder die Reputation von Beyer Development oder verbundenen Unternehmen negativ beeinträchtigt, insbesondere bei angeblichen Verstößen gegen die Community-Richtlinien oder Geltendes Recht.

„Dienstleistungsvertrag" bedeutet den zwischen Beyer Development und dem Händler abgeschlossenen Hauptvertrag, in dessen Rahmen diese AGB gelten.

„Payment Service Provider" bedeutet den von Beyer Development für die Zahlungsabwicklung zwischen Kunden und Händlern eingebundenen Zahlungsdienstleister; aktuell ist dies Stripe Payments Europe, Limited bzw. deren verbundene Unternehmen ("Stripe"), die im Rahmen von Stripe Connect eingesetzt werden.

„Personenbezogene Daten" bedeutet alle Informationen in Bezug auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person") im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung).

„Servicegebühr" bedeutet die von Beyer Development vom Endkunden für die Nutzung der Mitbestellt-Plattform erhobene Gebühr, deren Höhe und Ausgestaltung Beyer Development gemäß Ziffer 6.1 (i) dieser AGB festlegt.

„Speisekarte" bedeutet die Aufstellung der vom Händler angebotenen Artikel mit Bezeichnungen, Beschreibungen und Preisen, die er Beyer Development zur Einrichtung oder Aktualisierung seines Menüs in der Mitbestellt-Plattform übergibt, sei es in gedruckter Form, als PDF-Datei oder als Bilddatei, einschließlich der darin enthaltenen Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe und ihrer Legenden (Ziffer 4.7).

„Mitbestellt-Plattform" bedeutet die von Beyer Development unter der Marke „Mitbestellt" bereitgestellte technische Plattform, über die Kunden Artikel beim Händler bestellen und der Händler seine Artikel anbieten und seine Bestellungen verwalten kann; sie besteht insbesondere aus der Mitbestellt-App (über die Kunden bestellen und der Händler Bestellungen verwaltet), der Mitbestellt-API und dem Mitbestellt-Dashboard (über das der Händler u. a. sein Menü pflegt).

„Mitbestellt-Plattformleistungen" bedeutet die Gesamtheit der von Beyer Development unter der Marke „Mitbestellt" erbrachten Leistungen, einschließlich der Bereitstellung der Mitbestellt-Plattform.

„Mitbestellt-Händlertools" bedeutet die von Beyer Development dem Händler zur Nutzung der Mitbestellt-Plattform bereitgestellten Werkzeuge, namentlich die Händler- und Bestellverwaltungsfunktionen der Mitbestellt-App und das Mitbestellt-Dashboard zur Verwaltung des Restaurants (insbesondere Menüpflege).

„USt." bedeutet jegliche Umsatzsteuern und/oder ähnliche Mehrwertsteuern.

„Verkaufspreis" bedeutet den vom Händler für jeden seiner Artikel bestimmten Preis, zu dem der jeweilige Artikel über die Mitbestellt-Plattform zum Verkauf angeboten werden soll, vor jeglichen Rabatten oder Werbeaktionen.

„Vertrag" bedeutet den Dienstleistungsvertrag, die Definitionen (Anlage A) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler der Mitbestellt-Plattform.

„Vertragsgebiet" bedeutet die Region oder die Stadt, innerhalb derer der Händler gemäß Dienstleistungsvertrag seine Artikel anbietet, einschließlich des dem Händler von Beyer Development zugewiesenen Lieferradius.

„Vertrauliche Informationen" bedeutet alle vertraulichen, geschützten oder sonstigen nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei (die „offenlegende Partei") der anderen (der „empfangenden Partei") in beliebiger Form offenlegt, insbesondere Transaktions-, Betriebs-, Leistungs-, Kunden-, Vermarktungs-, Geschäfts-, Finanz- und technische Informationen sowie die Bedingungen dieses Vertrags. Nicht erfasst sind Informationen, die: (i) der empfangenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung vorher bekannt waren; (ii) sie ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten erhalten hat; oder (iii) ohne ihr Verschulden allgemein verfügbar sind oder werden.

„Vertreter" bedeutet in Bezug auf eine Partei ihre Führungskräfte, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Bevollmächtigten oder diejenigen ihrer verbundenen Unternehmen.

„Zusatzstoffe" bedeutet im Falle von nicht vorverpackten Lebensmitteln die gemäß der Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) zu kennzeichnenden Lebensmittelzusatzstoffe. Im Falle von vorverpackten Lebensmitteln bedeutet „Zusatzstoffe" die gemäß der LMIV zu kennzeichnenden Zusatzstoffe.