Zuletzt geändert: 26.9.2026
Dieser Dienstleistungsvertrag wird zwischen den folgenden Parteien geschlossen:
{{BEYER_DEVELOPMENT}}
und
{{COMPANY}}
betreffend das folgende Restaurant:
{{RESTAURANT}}
Dieser Dienstleistungsvertrag (der "Vertrag") ist Grundlage Ihrer Vertragsbeziehung mit der Beyer Development UG (haftungsbeschränkt), eine Gesellschaft nach deutschem Recht (Amtsgericht Potsdam, HRB 36746 P) mit Sitz in Nauen, Geschäftsanschrift Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Deutschland ("Beyer Development").
Der Vertrag besteht aus diesen Vertragsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Händler der Mitbestellt-Plattform ("Händler-AGB" oder "AGB"); bei Widersprüchen gehen die Vertragsbedingungen vor. Mit Annahme bestätigt der Händler, beide gelesen, verstanden und ihnen zugestimmt zu haben. Beyer Development kann die AGB nach Ziffer 2 der AGB ändern; ist der Händler mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag nach Ziffer 5 dieses Vertrags kündigen. Die Definitionen der AGB gelten auch hier; definieren die Vertragsbedingungen einen Begriff selbst, geht diese Definition vor.
(a) Beyer Development erbringt für den Händler die in diesem Vertrag und den AGB näher beschriebenen Mitbestellt-Plattformleistungen, mit denen der Händler seine Lebensmittel (Speisen und Getränke, "Artikel") über die Mitbestellt-Plattform vermarkten, verkaufen und durch eigene Auslieferungskräfte an Kunden ausliefern kann. Die Mitbestellt-Plattformleistungen umfassen u. a. das Pooling von Endkundenbestellungen zu Sammelbestellungen, die Vermittlung von Bestellungen, die Einbindung eines Payment Service Providers für die Zahlungsabwicklung zwischen Kunde und Händler sowie Vermarktung und Support.
(b) Beyer Development stellt dem Händler die für den Zugriff auf die Mitbestellt-Plattformleistungen erforderlichen Mitbestellt-Händlertools ohne gesonderte Lizenzgebühr zur Verfügung.
(c) Für Kunden ist die Mitbestellt-Plattform über eine Website, App oder sonstige Schnittstelle zum Kauf von Artikeln kostenfrei zugänglich, über die der Händler Artikel anbietet und durch eigene Auslieferungskräfte ausliefert.
Beyer Development bietet ausschließlich die Selbstauslieferung durch den Händler an; für die Auslieferung seiner Artikel ist der Händler selbst verantwortlich und setzt dafür eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dritte ein. Beyer Development bietet keine eigenen Lieferdienste an und ist an der Auslieferung nicht beteiligt.
Beyer Development finanziert die Mitbestellt-Plattformleistungen primär durch eine Servicegebühr, die sie vom Endkunden erhebt; die Rechtsbeziehung hierzu besteht ausschließlich zwischen Endkunde und Beyer Development und richtet sich nach den Nutzungsbedingungen für Endkunden. Vom Händler erhebt Beyer Development aktuell keine laufenden Provisionen oder Servicegebühren. Näheres regelt Ziffer 6 der AGB.
Die Zahlungsabwicklung zwischen Kunde und Händler erfolgt ausschließlich über den Payment Service Provider Stripe Payments Europe, Limited bzw. deren verbundene Unternehmen ("Stripe") im Rahmen von Stripe Connect; hierzu richtet der Händler einen eigenen Stripe-Connected-Account ein und schließt einen eigenen Vertrag mit Stripe ab. Beyer Development ist an dieser Vertragsbeziehung nicht beteiligt und erbringt insbesondere keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Einzelheiten, insbesondere zur Tragung der Stripe-Gebühren, regelt Ziffer 3.2 der AGB.
2.1 Durch Annahme dieser Vertragsbedingungen akzeptiert der Händler gleichzeitig die AGB (samt Anlage A – Definitionen), die diesem Vertrag als Anlage beigefügt sind und zudem unter https://api.mitbestellt.de/HAGB zum Abruf bereitgehalten werden, in der jeweils geltenden Fassung.
2.2 Der Händler nimmt die Community-Richtlinien, die unter https://api.mitbestellt.de/CMR zum Abruf bereitgehalten werden ("Community-Richtlinien") zur Kenntnis und sichert zu, diese einzuhalten.
2.3 Beyer Development verarbeitet Personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung von Beyer Development, die aktuell unter https://api.mitbestellt.de/DSE bereitgehalten wird.
3.1 Durch Annahme der Vertragsbedingungen versichert und gewährleistet der Händler, dass:
(i) er uneingeschränkt bevollmächtigt und befugt ist, diesen Vertrag einzugehen und seine sich daraus ergebenden Pflichten zu erfüllen;
(ii) der Händler als rechtsgeschäftlich handelnde Person ordnungsgemäß entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen organisiert ist, wirksam besteht und alle ihre Verpflichtungen nach den Gesetzen der Rechtsordnung ihres Sitzes erfüllt;
(iii) er keine Verträge abgeschlossen hat, die ihn daran hindern würden, diesen Vertrag einzuhalten oder zu erfüllen, und auch während der Laufzeit keine derartigen Verträge abschließen wird;
(iv) er bei der Erfüllung dieses Vertrags das Geltende Recht befolgen wird und
(v) die Inhalte, die Medien (insbesondere Texte und Fotos) und sonstige Materialien, die als Teil dieses Vertrags genutzt oder bereitgestellt werden, keine Rechte des geistigen Eigentums, Veröffentlichungsrechte oder sonstige Eigentumsrechte eines Dritten verletzen oder auf sonstige Weise gegen diese verstoßen wird.
3.2 Der Händler versichert und gewährleistet, dass er
(a) für alle seine Artikel, die über die Mitbestellt-Plattform verfügbar gemacht werden sollen, die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungspflichten - insbesondere des Lebensmittelrechts - einhalten und die dafür erforderlichen Informationen (insbesondere etwaige Allergenhinweise, Angaben zu kenntlichmachungspflichtigen Zusatzstoffen, Nährwert- und Preisangaben) eigenständig beibringen wird; und
(b) alle von ihm in diesem Zusammenhang gemachten Angaben immer zutreffend und im Einklang mit dem Geltenden Recht stehen und sein werden. Der Händler erklärt sich damit einverstanden und stellt sicher, dass alle lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, insbesondere in Bezug auf Allergene, Zusatzstoffe und/oder die Herkunft von Produkten tierischen Ursprungs, soweit dies nach dem Geltenden Recht erforderlich ist; und
(c) dafür sorgt, über alle etwaig erforderlichen Genehmigungen (wie etwa eine Gaststättenerlaubnis) zu verfügen und alle etwaig erforderlichen Anmeldungen (wie etwa die Anzeige eines Gewerbes oder die Registrierung als Lebensmittelunternehmen oder die Registrierung gemäß EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und der diesbezüglichen deutschen Durchführungsrechtsakte) vorzunehmen und stets aktuell zu halten; und
(d) die Verantwortung dafür trägt, dass die von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind. Dazu werden insbesondere die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene und -sicherheit, etwa durch betriebliche Eigenkontrollen nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points / Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte), umgesetzt. Dazu gehört auch, Personal, das mit Lebensmitteln umgeht, bezüglich Gesundheitsrisiken und in Fragen der Lebensmittelhygiene regelmäßig zu unterweisen. Über behördliche Beanstandungen, die zu einer Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 40 LFGB führen könnten oder geführt haben, informiert der Händler Beyer Development unverzüglich.
3.3 Der Händler hält alle für ihn anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorschriften ein, insbesondere zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Arbeitsschutz, duldet keinerlei Zwangs- oder Pflichtarbeit und stellt sicher, dass keine Diskriminierung stattfindet.
3.4 Der Händler übergibt Beyer Development seine Speisekarte einschließlich aller lebensmittelrechtlichen Angaben, insbesondere zu Allergenen und Zusatzstoffen, und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass diese zutreffend, vollständig und im Einklang mit dem Geltenden Recht sind. Beyer Development überträgt diese Angaben inhaltlich unverändert in das digitale Menü des Händlers. Andere Quellen werden nicht herangezogen. Bei nachträglichen Änderungen - insbesondere von Rezepturen, Zutaten, Allergenen, Preisen oder sonstigen relevanten Angaben - ist der Händler verpflichtet, Beyer Development unverzüglich eine neue, unterschriebene Speisekarte zu übergeben; bis zu deren Übernahme schaltet er die betroffenen Artikel über die Mitbestellt-Händlertools ab. Artikel, die er nicht mehr anbieten will, schaltet der Händler ebenfalls selbst ab. Einzelheiten regelt Ziffer 4.7 (vii) der AGB. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Händler übergebenen Angaben liegt beim Händler.
Bei der Übernahme der Speisekarte kann Beyer Development automatisierte, ganz oder teilweise auf künstlicher Intelligenz ("KI") gestützte Verfahren einsetzen, insbesondere um zu bestimmen, welche Artikel nach Ziffer 4.7 (v) der AGB nicht übernommen werden. Diese Verfahren dienen ausschließlich der internen Abwicklung durch Beyer Development und stellen keine inhaltliche, rechtliche oder lebensmittelrechtliche Prüfung der Speisekarte dar. Sie erfolgen ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit; dass ein Artikel übernommen oder nicht übernommen wird, begründet keine Zusicherung von Beyer Development zu dessen Angaben. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Speisekarte, insbesondere der lebensmittelrechtlichen Angaben, verbleibt uneingeschränkt beim Händler.
3.5 Der Händler erkennt zudem folgende operative Pflichten an:
(a) Jede Teilbestellung einer Sammelbestellung ist einzeln an die jeweilige Lieferadresse des bestellenden Endkunden auszuliefern. Eine gebündelte Zustellung mehrerer Teilbestellungen an eine einzige Adresse ist nicht zulässig.
(b) Der Händler stellt eine erreichbare Telefonnummer für die automatische Ankündigung eingehender Bestellungen bereit und hält diese aktuell.
Bei konkretem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 3 kann Beyer Development vom Händler in Textform die relevanten Nachweise und Auskünfte anfordern, insbesondere zu den lebensmittelrechtlichen Angaben sowie zur Einhaltung arbeits- und steuerrechtlicher Pflichten. Der Händler beantwortet solche Anfragen innerhalb von zwei Werktagen (oder, sofern dies unzumutbar ist, innerhalb einer angemessenen Frist) und informiert Beyer Development unverzüglich, wenn er oder einer seiner Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer oder Auslieferungskräfte wegen eines möglichen Verstoßes Gegenstand einer behördlichen Untersuchung ist.
Dieser Vertrag tritt mit Annahme der Vertragsbedingungen durch den Händler in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Händler kann ihn jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. Beyer Development kann ihn mit einer Frist von dreißig (30) Tagen in Textform unter Angabe der Gründe kündigen; einer Frist und Begründung bedarf es nicht, soweit Beyer Development einer rechtlichen oder behördlichen Verpflichtung zur Beendigung unterliegt oder der Händler wiederholt gegen den Vertrag verstoßen hat. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.Ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht Beyer Development insbesondere dann zu, wenn ein Verstoß des Händlers zu einer Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 40 LFGB geführt hat. Bereits angenommene Bestellungen hat der Händler auch nach Zugang der Kündigung ordnungsgemäß zuzubereiten und auszuliefern.
Bei einem Verstoß gegen Ziffer 3 kann Beyer Development das Angebot des Händlers von der Mitbestellt-Plattform nehmen und seinen Zugriff auf die Mitbestellt-Plattformleistungen ganz oder teilweise sperren; hierüber benachrichtigt Beyer Development den Händler unter Angabe der Gründe spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Maßnahme per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Pflichten, die ihrem Sinn nach fortgelten sollen - insbesondere Zahlungspflichten und die Auslieferung bereits angenommener Bestellungen -, bestehen nach Kündigung fort.
Will Beyer Development das Vergütungsmodell wesentlich ändern, insbesondere laufende Provisionen oder Servicegebühren gegenüber dem Händler einführen oder erhöhen, teilt sie dies mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten in Textform mit. Der Händler kann den Vertrag zum Wirksamwerdenszeitpunkt kündigen; kündigt er nicht innerhalb der Mitteilungsfrist, gilt die Änderung als angenommen.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und wird gemäß diesem Recht ausgelegt. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von Beyer Development zuständig.
Eine Mitteilung an Beyer Development sollte wie folgt adressiert werden: Beyer Development UG (haftungsbeschränkt), Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, andreas@beyer-development.com. Mitteilungen an den Händler sollten an die bei Akzeptanz der Vertragsbedingungen angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Für den Versand und den Zugang von Mitteilungen gelten die Regelungen der Ziffer 17.7 der AGB.